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   LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER   

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https://dejure.org/2011,38995
LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER (https://dejure.org/2011,38995)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER (https://dejure.org/2011,38995)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. September 2011 - L 10 AL 434/10 ER (https://dejure.org/2011,38995)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2008 - L 2 B 96/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung bei Verweigerung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren abgeändert werden, ist es einem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 24. Januar 2008, L 2 B 96/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen vom 9. Februar 2006, L 7 AS 384/05 ER, jeweils recherchiert über Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2006 - L 7 AS 384/05

    Anforderungen an die Anrechenbarkeit von Zahlungen aus einem zivilrechtlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren abgeändert werden, ist es einem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 24. Januar 2008, L 2 B 96/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen vom 9. Februar 2006, L 7 AS 384/05 ER, jeweils recherchiert über Juris).
  • LSG Sachsen, 21.12.2023 - L 8 AY 15/23

    Anforderungen zur Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit; Asylbewerberleistungen;

    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer LSG, Beschluss vom 14. September 2011 - L 10 AL 434/10 ER - juris Rn. 33).
  • LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer LSG, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER - juris Rn. 33).
  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer LSG, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER - juris RdNr. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2013 - L 11 R 1977/13
    Der Statthaftigkeit dieses Begehrens steht die Bestandskraft des Ausgangsbescheids vom 21.03.2012 nicht entgegen, denn aufgrund des bereits laufenden Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X ist ein einer vorläufigen Regelung zugängliches Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten vorhanden (LSG Niedersachsen-Bremen 09.02.2006, L 7 AS 384/05 ER; LSG Sachsen-Anhalt 06.07.2011, L 5 AS 226/11 B ER; Thüringer LSG 14.09.2011, L 10 AL 434/10 ER, juris).

    Zudem sind bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen, denn soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem Überprüfungsverfahren aufgehoben werden, ist es einem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (LSG Niedersachsen-Bremen 09.02.2006, L 7 AS 384/05 ER; Thüringer LSG 14.09.2011, L 10 AL 434/10 ER, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 14. September 2011, L 10 AL 434/10 ER, Rn. 33).
  • LSG Bayern, 22.01.2015 - L 7 AS 757/14

    Zum Krankenversicherungsschutz nach Einstellung von Arbeitslosengeld II

    Einigkeit besteht aber, dass in derartigen Fällen ein besonders strenger Maßstab an den Anordnungsgrund zu stellen ist oder eine massive Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Existenz drohen muss (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER; Meyer-Ladewig, a. a. O., § 86b Rn. 29c; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011, L 10 AL 434/10 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 19.06.2013, L 12 AS 753/13 B ER und Beschluss vom 31.01.2014, L 2 AS 2139/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - L 19 AS 1422/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller nach Einleitung eines Überprüfungsverfahrens gem. § 44 SGB X zuzumuten, die Entscheidung über den Überprüfungsantrag im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 7 AY 335/23

    Beschränkung der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG bei ersichtlicher

    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer LSG, Beschluss vom 14. September 2011 - L 10 AL 434/10 ER - juris Rdnr. 33).
  • LSG Bayern, 19.12.2014 - L 7 AS 757/14

    Zum Krankenversicherungsschutz nach Einstellung von Arbeitslosengeld II

    Einigkeit besteht aber, dass in derartigen Fällen ein besonders strenger Maßstab an den Anordnungsgrund zu stellen ist oder eine massive Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Existenz drohen muss (vgl. BayLSG, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 86b Rn. 29c; LSG Thüringen, Beschluss vom 14.09.2011, L 10 AL 434/10 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 19.06.2013, L 12 AS 753/13 B ER und Beschluss vom 31.01.2014, L 2 AS 2139/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
  • SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18

    Sozialhilferecht: Leistungen für Asylbewerber; Zulässigkeit einer

  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2018 - L 9 AS 543/18
  • SG Detmold, 22.04.2021 - S 19 AS 250/21
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2015 - L 13 AL 239/15
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 5 R 5328/15
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